Orthopädische Einlagen in
Arbeitssicherheitsschuhen?
Arbeitssicherheitsschuhen?
Die footpower-Lösung:
Wenn Sie aus beruflichen Gründen Arbeitssicherheitsschuhe tragen, kennen Sie wahrscheinlich die DGUV Regel 112-191? Sie regelt die Nutzung von orthopädischen Einlagen in Sicherheitsschuhen. Nur zertifizierte und baumustergeprüfte Einlagen dürfen in diesen Schuhen verwendet werden! footpower bietet individuelle Lösungen für eine Vielzahl an Arbeitssicherheitsschuhen. Wir ermöglichen Ihnen damit footpower-Einlagen in Ihrem Job zu nutzen.
Behalten Sie Ihren Versicherungsschutz!
Wenn Ihr Arbeitgeber Arbeitssicherheitsschuhe für Sie vorschreibt und Sie auch darin ihre Einlagen nutzen wollen, müssen Sie folgendes beachten: In diesen Schuhen dürfen nur zertifizierte und baumustergeprüfte Einlagensyteme eingesetzt werden. Einlagen für Freizeitschuhe dürfen nicht in Arbeitssicherheitsschuhe genutzt werden, sonst droht der Verlust des Versicherungsschutz! Bitte beachten: Nicht in allen Sicherheitsschuhen ist die Nutzung eines aktiven Einlagensytems möglich. Bitte nehmen Sie vor dem Kauf von Sicherheitsschuhen Kontakt mit uns auf.
Bei einem Arbeitssicherheitsschuh handelt es sich um eine persönliche Schutzausrüstung (PSA). Diese Schuhe unterliegen strengen Anforderungen und haben die Aufgabe Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit zu schützen. Nur bei einem baumustergeprüftem Einlagensytem bleibt dieser Schutz gewährleistet. Da es viele unterschiedliche Sicherheitsschuhe gibt, werden auch unterschiedliche baumustergeprüfte Einlagensysteme angeboten. Welche Einlagen für Sie geeignet sind und welche Hilfestellung Ihnen welches Einlagensystem bietet, darin beraten wir Sie gerne. Wir beraten Sie in dem Zusammenhang auch gerne bei der Auswahl des richtigen Sicherheitsschuhs. Der Kostenträger hierfür ist die Rentenversicherung (ab 15 Jahren Beitragszahlung), die Bundesagentur für Arbeit oder die Berufsgenossenschaften bei Arbeitsunfall. Gerne sind wir Ihnen bei der Antragsstellung behilflich.