Qualität unserer orthopädischen und individuellen Sonderanfertigungen

Wir garantieren in unseren orthopädischen und individuellen Sonderanfertigungen ausschließlich hochwertige Materialien. Dies zeichnet sich durch thermische, formstabile und dynamische Eigenschaften und Haltbarkeit aus. Für alle eingesetzten Materialien liegen uns die Konformitätserklärungen der Hersteller vor und können auf Wunsch eingesehen werden. Orthopädische Sonderanfertigungen gelten als orthopädische Hilfsmittel und sind Medizinprodukte der Klasse1. Somit unterliegen sie der Medizin-Produkteverordnung (MDR) und erfüllen die dort vorgegebenen Kriterien.

Die Gebrauchsgegenstandsdauer, welche der Kostenträger vorgibt, beträgt für orthopädische Straßenschuhe zwei Jahre und für orthopädische Hausschuhe vier Jahre bei normalen Gebrauch.
Über weitere mögliche orthopädische Versorgungsmöglichkeiten beraten wir Sie gerne direkt – vereinbaren Sie einen Beratungstermin Tel: 0641/74155